
Zuletzt aktualisiert: 12. Oktober 2026
Du möchtest deinen Kabelanschluss kündigen? Das ist heute einfacher als früher – und in vielen Fällen sinnvoll. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Vermieter die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Du entscheidest seither selbst, ob und über welchen Weg du fernsiehst. Wer den Kabelanschluss nicht mehr nutzt oder auf eine günstigere Alternative umsteigen will, kann kündigen.
Kurz zusammengefasst: Prüfe deine Vertragslaufzeit, kündige fristgerecht in Textform (z. B. per E-Mail), lass dir die Kündigung bestätigen und richte rechtzeitig eine Alternative ein. Läuft dein Vertrag bereits über die Mindestlaufzeit hinaus, ist er monatlich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Ja. Ob und wie du kündigen kannst, hängt davon ab, wie du den Anschluss beziehst:
Eigener Vertrag mit einem Kabelanbieter (z. B. direkt abgeschlossen): Du kündigst wie jeden anderen Vertrag – nach den Fristen weiter unten.
Kabel-TV bislang über die Nebenkosten (Sammelvertrag des Vermieters): Diese Umlage ist seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr zulässig. In der Regel musst du hier nichts kündigen – die Umlage entfällt automatisch. Nutzt du das Kabelfernsehen weiterhin, brauchst du einen eigenen Vertrag. Möchtest du das nicht, richte einfach eine Alternative ein.
Als Mieter bist du nicht mehr an den Kabelanschluss deines Vermieters gebunden. Du kannst frei wählen, wie du fernsiehst – über einen eigenen Kabelvertrag, über Satellit, Antenne (DVB-T2) oder per Streaming über das Internet. Eine Zustimmung des Vermieters ist dafür nicht nötig, solange du keine baulichen Veränderungen vornimmst (z. B. eine Satellitenschüssel montierst).
In vielen Mehrfamilienhäusern lag das Kabelfernsehen früher in einem Sammelvertrag. Seit dem Wegfall des sogenannten Nebenkostenprivilegs zahlt jede Partei selbst. Klär im Zweifel mit deiner Hausverwaltung, ob im Haus noch ein Sammelvertrag besteht und bis wann er läuft – so vermeidest du Doppelzahlungen.
Vertrag heraussuchen. Notiere Anbieter, Kundennummer/Vertragsnummer und das Datum des Vertragsbeginns. Diese Angaben brauchst du für die Kündigung.
Frist ermitteln. Prüfe, ob die Mindestlaufzeit noch läuft oder bereits abgelaufen ist (siehe Tabelle unten).
Kündigung schreiben – in Textform. Eine E-Mail oder ein Online-Kündigungsformular genügt; ein unterschriebener Brief ist nicht mehr zwingend erforderlich. Nutze die Vorlage weiter unten.
Bestätigung anfordern. Der Anbieter muss den Eingang und den Beendigungszeitpunkt bestätigen. Bewahre diese Bestätigung auf.
Alternative einrichten. Sorge dafür, dass dein TV-Empfang nahtlos weiterläuft – zum Beispiel über Streaming.
Seit Dezember 2021 gelten für TV- und Telekommunikationsverträge verbraucherfreundlichere Fristen:
Situation | Frist |
|---|---|
Während der Mindestlaufzeit (max. 24 Monate) | Kündigung zum Laufzeitende; die genaue Vorlauffrist steht im Vertrag (häufig 1–3 Monate). |
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit | Monatlich kündbar mit einer Frist von einem Monat. Verträge verlängern sich nicht mehr automatisch um ein weiteres Jahr. |
Sonderkündigungsrecht (z. B. Umzug ohne Anschlussmöglichkeit, Preiserhöhung) | Oft verkürzte Frist – Vertrag bzw. Ankündigungsschreiben prüfen. |
Tipp: Kündige sicherheitshalber schriftlich mit Nachweis (z. B. E-Mail mit Lesebestätigung) und notiere das Datum. So kannst du den fristgerechten Eingang belegen.
Absender: [Dein Name, Adresse] An: [Anbieter, Adresse]
Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer] Ort, Datum
Betreff: Kündigung meines Kabelanschluss-Vertrags
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meinen Vertrag über den Kabelanschluss (Kunden-/Vertragsnummer [Nummer]) fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie mir den Beendigungszeitpunkt schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift/Name]
Als Kabelgebühren bezeichnet man die laufenden Kosten für den Empfang von Fernsehen über das Kabelnetz. Dazu zählen je nach Vertrag eine Grundgebühr für den Anschluss sowie – bei größeren Paketen – Zuschläge für zusätzliche Sender, HD-Empfang oder Zusatzgeräte.
Bis Mitte 2024 tauchten diese Gebühren bei vielen Mieterinnen und Mietern gar nicht als eigene Rechnung auf, sondern versteckt in den Nebenkosten. Genau das ist heute nicht mehr erlaubt. Wenn du weiterhin Kabelgebühren zahlst, hast du in der Regel einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter – und diesen kannst du kündigen.
Das sogenannte Nebenkostenprivileg erlaubte Vermietern jahrzehntelang, die Kosten für einen Kabelanschluss über die Betriebs- bzw. Nebenkosten auf alle Mietparteien umzulegen – unabhängig davon, ob diese das Angebot nutzten. Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wurde diese Umlage abgeschafft. Nach einer Übergangsfrist gilt seit dem 1. Juli 2024: Kabelfernsehen darf nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden.
Für Verbraucher bedeutet das mehr Wahlfreiheit – und die Möglichkeit, doppelte oder ungenutzte Kosten zu streichen.
Wer den Kabelanschluss kündigt, hat mehrere Wege, weiter fernzusehen:
Antenne (DVB-T2 HD): Kostenloser bzw. günstiger Empfang der wichtigsten Sender über eine Zimmer- oder Dachantenne – abhängig von der Region.
Satellit: Große Senderauswahl, erfordert aber eine Schüssel und damit ggf. die Zustimmung des Vermieters.
Streaming / IPTV: Fernsehen über das Internet, ganz ohne Antenne, Schüssel oder Kabel – direkt auf deinem Smart-TV.
Für viele Haushalte ist Streaming die einfachste Alternative: kein Techniker, keine Antenne, keine langen Mindestlaufzeiten. Mit Zattoo siehst du zahlreiche TV-Sender live auf deinem Smart-TV, startest verpasste Sendungen von vorn (Restart) und pausierst das laufende Programm.
30 Tage kostenlos testenWenn du einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter hast, nein. Wechselst du den TV-Empfang und nimmst dabei bauliche Veränderungen vor (z. B. eine Satellitenschüssel), solltest du das mit dem Vermieter abstimmen.
Ja. Einen eigenen Kabelvertrag kannst du nach den geltenden Fristen kündigen. Lief das Kabel-TV bisher über die Nebenkosten, entfällt die Umlage seit Juli 2024 ohnehin.
Richte rechtzeitig eine Alternative ein (Antenne, Satellit oder Streaming), damit dein TV-Empfang ohne Unterbrechung weiterläuft.
Die Kündigung selbst ist kostenlos. Es können bis zum vereinbarten Beendigungszeitpunkt noch reguläre Gebühren anfallen.
Textform genügt – etwa per E-Mail oder über das Kündigungsformular des Anbieters. Ein unterschriebener Brief ist nicht mehr zwingend.
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