Du willst deinen Kabelanschluss kündigen? Was gibt es für Alternativen zu teuren TV-Anschlüssen mit langer Vertragslaufzeit?
Und was mache ich, wenn es in meinem Mietvertrag enthalten ist? Das musst du für deine Kündigung beachten.
Die Kabelanschluss-Kosten können doppelt verrechnet werden: Das Basisangebot für den TV-Kabelanschluss bezahlen die meisten Mieter in der Schweiz, ohne es zu wissen, denn die Kosten dafür sind in den Nebenkosten der Wohnung oftmals enthalten. Freilich ist es jedem Mieter freigestellt diese Gebühren zu zahlen oder zu kündigen, nur muss man es wissen und daher seinen Mietvertrag einmal ganz genau studieren. Hinzukommt, dass es Mieter gibt, die diese Gebühren letztlich doppelt zahlen: in ihrem direkten Abo mit einem Anbieter (UPC Abos «Connect» und «Connect & Play») sowie durch den Mietvertrag. TV-Abonnenten sollten demnach auf jeden Fall ihre Kosten überprüfen.
Tipp: Vor allem beim Umzug gleich darauf achten, was im Mietvertrag unter den Nebenkosten aufgeführt wird und für welchen TV- und Internet-Empfangsweg man sich entscheidet.
Es gibt viele Möglichkeiten auch ohne den teuren Kabelanschluss in der Schweiz TV und Telefon zu empfangen. Mittlerweile geht das alles auch über das Internet und fast ganz ohne Kabelsalat. Regionale Glasfaser-Anbieter offerieren vergleichsweise günstige Internetleitungen. Auf dem Land gibt es zwar oft kein Glasfasernetz, dafür aber 4G oder LTE Router. Diese bieten durch die gute Abdeckung ebenso schnelles Internet zu sehr vernünftigen Preisen.
Ist der Internetanschluss installiert, kann man sich um das Fernsehen kümmern. Die Hauptalternativen zu klassischen TV-Anschlüssen der UPC oder von Swisscom sind Satelliten oder TV-Streaming. Moderne Fernseher wie Smart-TVs können direkt mit dem WLAN zu Hause verbunden werden und das TV-Signal über Streaming-Apps wie Zattoo empfangen werden.
Kann man Kabelgebühren kündigen? Ja, die Umlage der Kabelgebühren in der Nebenkostenabrechnung ist erlaubt. So kannst du deinen Kabelanschluss im Mehrfamilienhaus oder der Mietwohnung kündigen.
In der Schweiz hat jede*r das Recht, seinen Kabelanschluss zu kündigen. Je nach Anbieter variieren die Kündigungsfristen. In der Regel sollte die Kündigung zum Ende des Monats möglich sein. Zeitgleich muss auch eine schriftliche Kündigung beim aktuellen Anbieter wie zum Beispiel der UPC eingereicht werden. Kabelanschluss jetzt kündigen! Hier sind die Kündigungsanschreiben der gängigen Anbieter:
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